BEAMTENKREDITE - besondere Konditionen

Beamtenkredite werden von einigen Banken als besondere Darlehensart vergeben, und zwar ausschließlich an Beamte und an Angestellte des öffentlichen Dienstes. Zunächst einmal gibt es keinen sehr offensichtlichen Unterschied zwischen einem normalen Ratenkredit, der von jedem Kunden genutzt werden kann, und dem Beamtenkredit. Allerdings beinhaltet der Beamtenkredit dann doch einige Besonderheiten, die den Unterschied zu einem normalen Ratenkredit ausmachen. Eine erste Besonderheit besteht darin, dass der Beamtenkredit kein gewöhnlicher Ratenkredit in dem Sinne ist, dass die monatliche Rate auf der einen Seite aus den Kreditzinsen und zudem auf der anderen Seite aus der Tilgung des Kredits besteht. Das Beamtendarlehen ist vielmehr ein so bezeichnetes endfälliges Darlehen, was nichts anderes bedeutet, als dass während der Laufzeit ausschließlich die zuvor vereinbarten Zinsen gezahlt werden, die Tilgung des Darlehens aber erst später erfolgt, nämlich am Fälligkeitstag des Beamtenkredites. Anstelle der Tilgung wird dann ein gewisser Betrag in bestimmte Sparverträge eingezahlt, beispielsweise in eine Kapitallebensversicherung oder in eine Fondsgebundene Lebensversicherung, und mit Fälligkeit des Vertrages wird dann die Gesamtsumme zur Tilgung des Darlehens verwendet.

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Eine weitere Besonderheit der Beamtenkredite besteht ferner darin, dass die Laufzeiten der Darlehen bedeutend länger sind, als bei einem Ratenkredit, wo in der Regel bei 72 Monaten die maximale Laufzeitgrenze erreicht ist. Beamtenkredite hingegen werden sogar bis zu 20 Jahren an Laufzeit vergeben. Zweckgebunden sind die Darlehen für Beamte in der Regel nicht, allerdings knüpfen viele Banken die Darlehensvergabe an die Bedingung, dass mit dem Beamtendarlehen nicht neue Schulden gemacht werden, sondern es sollen in erster Linie bereits vorhandene Verbindlichkeiten, also andere Kredite, abgelöst werden. Diese Ablösung macht auch für den Kreditnehmer insofern Sinn, als dass man beim Beamtenkredit in den meisten Fälle Zinskonditionen erhält, die unter dem normalen Niveau der Kreditzinsen liegen. Die Höhe des Beamtendarlehens ist variable, allerdings nicht, wie der gewöhnliche Ratenkredit in der Regel, an eine Obergrenze von 50.000 Euro gebunden. Zumeist ist die maximale Höhe vom Einkommen abhängig, wobei im Durchschnitt maximal das 20-fach Nettoeinkommen als Obergrenze gilt. Wer als Beamter also im Monat rund 3.500 Euro netto verdient, kann durchaus einen Beamtenkredit in Höhe von bis zu 70.000 Euro bekommen.

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