RISIKOLEBENSVERSICHERUNG - als Absicherung

Eine Risikolebensversicherung kann man für verschiedene Zwecke nutzen. In erster Linie möchte man durch den Abschluss einer solchen Versicherung seine Angehörigen, also seinen Ehepartner oder seine Kinder, in finanzieller Hinsicht absichern. Daher ist der Versicherte im Rahmen einer Risikolebensversicherung auch in der Regel derjenige, der am meisten verdient in einer Familie. Natürlich hat man als Ehepaar auch die Möglichkeit, sich gegenseitig abzusichern. Wer hingegen weder einen Lebenspartner noch Kinder hat, für den ist eine Risikolebensversicherung zunächst einmal nicht interessant. Neben der generellen Absicherung für den Todesfall, kann die Risikolebensversicherung aber auch zur Absicherung eines Darlehens genutzt werden. Sie kann hier als eine Art von Kreditversicherung fungieren. Allerdings gibt es einige Unterschiede zur Restkreditversicherung, die man ebenfalls sehr häufig zur Absicherung eines Darlehens nutzt. Die Restkreditversicherung zahlt zum Beispiel im Versicherungsfall „nur“ die offenen Kreditraten, die Risikolebensversicherung hingegen zahlt die vereinbarte Versicherungssumme, natürlich auch dann, wenn diese über der Restschuld des Darlehens liegt.

_____________________________________________________________________

SofortKredit_rotierendeKreditbeispiele_234x60
Autofinanzierungen und Autokredite online beantragen und Geld sparen im Vergleich zur Hausbank oder dem Autohändler.

_____________________________________________________________________

Allerdings kann man im Rahmen einer Risikolebensversicherung nur das Todesfallrisiko absichern, nicht aber das Risiko Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder längere Arbeitsunfähigkeit. Man muss sich im Rahmen einer Kreditabsicherung also überlegen, ob man die Absicherung des Todesfalls für ausreichend hält, dann würde eine Risikolebensversicherung ausreichen. Möchte man jedoch die anderen genannten Risiken auch absichern, ist eine Restkreditversicherung empfehlenswert. Anders sieht es jedoch aus, wenn man ohnehin schon gegen die Gefahren der Berufsunfähigkeit, der längeren Arbeitsunfähigkeit oder der Arbeitslosigkeit abgesichert ist. Dieses ist zum Beispiel im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, einer privaten Unfallversicherung, einer Krankentagegeldversicherung oder einer privaten Arbeitslosenversicherung möglich. Sind all diese oder manche dieser Versicherungen vorhanden, muss man natürlich nicht noch zusätzlich eine Restkreditversicherung abschließen, da der Verdienstausfall zum Beispiel bei Berufsunfähigkeit schon durch die Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt wird. Somit kann man in diesem Fall auch seine Kreditraten ordnungsgemäß weiter zahlen.