GRUNDSCHULD - Sicherheit für die Finanzierung

Die Grundschuld stellt die heute übliche Sicherheit im Rahmen einer Baufinanzierung dar. Neben der Grundschuld kommen grundsätzlich zwar auch noch eine Bürgschaft oder die Verpfändung von Guthaben oder die Abtretung von Forderungen als Kreditsicherheit in Frage, und auch die Hypothek wird hin und wieder noch verwendet. Dennoch ist die Grundschuld, schon alleine aufgrund der oftmals sehr hohen Darlehenssummen, die mit Abstand am häufigsten genutzte Art von Sicherheit bei einer Immobilienfinanzierung. Eng in Verbindung mit der Grundschuld, bei der es sich im Übrigen um ein so genanntes Grundpfandrecht handelt, steht das Grundbuch, welches beim zuständigen Grundbuchamt geführt wird. Im Grundbuch sind alle Eigentumsverhältnisse von Immobilien bzw. Grundstücken erfasst und es werden dort auch Belastungen und Beschränkungen eingetragen. Zu diesen Belastungen gehört unter anderem auch die Grundschuld, denn durch den Eintragung wird sicher gestellt, dass im Fall der Immobilienfinanzierung nicht der Kreditnehmer rechtlich gesehen der Eigentümer der Immobilie ist, sondern die kreditgebende Bank, und das so lange, bis das erhaltene Darlehen vollständig wieder getilgt und zurückgezahlt worden ist.

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Man unterscheidet bei der Grundschuld zwischen einer Briefgrundschuld auf der einen Seite und einer so genannten Buchgrundschuld auf der anderen Seite. Bei der Buchgrundschuld ist es so, dass die Grundschuld ausschließlich ins Grundbuch eingetragen wird, bei der Briefgrundschuld ist dieses zwar auch der Fall, aber es wird zusätzlich noch ein Grundschuldbrief ausgestellt, durch den man unter Umständen die Grundpfandrechte auch übertragen kann. Generell berechtigt die Grundschuld den Begünstigten dazu, also in den meisten Fällen die kreditgebende Bank, dieses Grundpfandrecht in dem Sinne auch nutzen zu können, dass man die Zwangsversteigerung der Immobilien durchführen lassen kann. Dieses ist allerdings das „letzte Mittel“ und darf natürlich nur dann angewendet werden, wenn der Kreditnehmer keine Möglichkeiten mehr hat, die Kreditraten für das Immobiliendarlehen zu zahlen. Ist das Darlehen hingegen vollständig getilgt, dann kann der ehemalige Kreditnehmer die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch beantragen, und ab dem Zeitpunkt der Löschung ist dieser dann auch der alleinige Eigentümer des Objektes bzw. des Grundstückes.