GEBÄUDEVERSICHERUNG - Sicherheit für Immobilieninhaber
Die Gebäudeversicherung hängt zwar nicht direkt mit der Baufinanzierung und dem Hypothekendarlehen zusammen, welches man zur Finanzierung des Immobilienkaufs oder des Baus eines Hauses nutzen kann, aber dennoch ist diese Versicherung ein Muss für jeden Eigentümer einer Immobilie. Und wer sich für eine Baufinanzierung entscheidet, ist natürlich in der Folge der Eigentümer eines Objektes. Während man als Mieter nur eine Hausratversicherung benötigt, welche bei Schäden am Hausrat, also am Inneren eines Hauses oder einer Wohnung mit ihrer Leistung eintritt, muss man als Immobilienbesitzer zudem auch noch eine Gebäudeversicherung haben. Daher ist es auch im Rahmen eines Kreditgespräches sehr sinnvoll, wenn der Berater auf die Wichtigkeit dieser Versicherung hinweist, denn es handelt sich dabei keineswegs um eine Versicherung, die nur als „Nebeneffekt“ zur Baufinanzierung dem Kunden „aufgeschwatzt“ werden soll. Die Gebäudeversicherung sichert den Versicherten gegen Schäden ab, die am Gebäude, also an der finanzierten Immobilie, entstehen können. Dabei sind nicht automatisch alle Ursachen versichert, die für einen Schaden an der Immobilien in Frage kommen können, sodass man sich genau informieren muss, welche Schadensursachen beim jeweiligen Anbieter im Vertrag mit eingeschlossen sind.
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Der wichtigste Teil, der in jeder Gebäudeversicherung integriert ist, ist die Feuerversicherung. Die meisten Banken handhaben es mittlerweile ohnehin so, dass eine Immobilie erst gar nicht finanziert wird, wenn der Eigentümer und Kreditnehmer das Objekt nicht zumindest gegen Schäden durch Brand / Feuer versichert hat. Neben dem Feuer sind aber noch anderen Gefahrenursachen im Rahmen der Gebäudeversicherung mit versichert. Dazu zählen zum Beispiel Schäden am Gebäude, die durch Hagel, Sturm, Überschwemmung oder Blitzschlag entstehen können. Ein zusätzlich oftmals strittiger Punkt sind die Elementarschäden, die in manchen Gebäudeversicherungen enthalten sind, in manchen jedoch nicht. In einigen Gebieten gibt es nicht einmal die Möglichkeit, die Elementarschäden in den Versicherungsvertrag mit aufzunehmen, auch nicht gegen einen höheren Beitrag. Unter den Elementarschäden versteht man zum Beispiel einen Vulkanausbruch, ein Erdbeben, eine Sturmflut oder eine Lawine. Befindet sich die zu finanzierende Immobilien nun zum Beispiel nahe am Alpenrand und besteht daher erhöhte Lawinengefahr, ist der Einschluss von diesem Elementarschaden unter Umständen recht schwierig.